Die Corona-Impfverordnung legt fest, welche Personengruppe in welcher Reihenfolge geimpft werden.
So werden beispielsweise Organtransplantierte in die Gruppe 2 (hohe Priorisierung) und Dialysepatienten in die Gruppe 3 (erhöhte Priorisierung ) eingeordnet. Die Impfungen werden in den Impfzentren verabreicht.
Aber wie müssen/ können wir dies nachweisen?
Wir benötigen einen formlosen Nachweis unseres Arztes (oder unserer Ärztin).
(Natürlich benötigt niemand einen Nachweis, wenn er/ sie aufgrund des Lebensalters laut Impfverordnung höher priorisiert ist.)
Wann die Impfungen für die Gruppen 2 bzw. 3 beginnen, entnehmen Sie bitte den Medien.
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