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Corona-Impfung: Wie wird geregelt, dass Nierenkranke und Transplantierte priorisiert sind?

Die Corona-Impfverordnung legt fest, welche Personengruppe in welcher Reihenfolge geimpft werden.

So werden beispielsweise Organtransplantierte in die Gruppe 2 (hohe Priorisierung) und Dialysepatienten in die Gruppe 3 (erhöhte Priorisierung ) eingeordnet. Die Impfungen werden in den Impfzentren verabreicht.

Aber wie müssen/ können wir dies nachweisen?

Wir benötigen einen formlosen Nachweis unseres Arztes (oder unserer Ärztin).

(Natürlich benötigt niemand einen Nachweis, wenn er/ sie aufgrund des Lebensalters laut Impfverordnung höher priorisiert ist.)

Wann die Impfungen für die Gruppen 2 bzw. 3 beginnen, entnehmen Sie bitte den Medien.

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