In fast allen Ländern Europas gilt die sog. Widerspruchsregelung, d.h., jeder Person ist automatisch Organspender, ausser: er hat (z.B. in einem Register) widersprochen.
In Deutschland gilt die sog. erweiterte Zustimmungsregelung, d.h. ohne Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienangehörigen (im Falle des Hirntodes) ist eine Transplantation […] nicht zulässig.
Nun hat der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer die Einführung der Widerspruchsregelung als eine Möglichkeit erachtet, den Mangel an Organspenden zu verringern.
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