Auch für Dialysepatienten ist ein „Tapetenwechsel“ sinnvoll. Im Prinzip ist jede Art von Urlaub möglich und auch empfehlenswert, egal ob man lieber wandert, im Meer schwimmen will oder mit dem Motorrad unterwegs sein möchte. Die Vorbereitungen für Dialysepatienten sind allerdings etwas aufwändiger und langwieriger, sodass Spontanurlaube etwas schwieriger sind. Aber gilt nicht generell der Rat des alten griechischen Philosophen Weizenbierides „Spontaneität will wohl überlegt sein“?
Allererster Ansprechpartner für die Urlaubsplanung ist der eigene Dialysearzt, besprechen Sie mit ihm, wo Sie hinwollen, wie Sie dorthin kommen und was Sie vor Ort alles machen oder lassen wollen. Überlegen Sie, was Sie sich zutrauen, welches Klima Sie lieben oder vielleicht meiden sollten. In der Regel wird Ihr Dialysearzt Sie bestärken und beraten, z.B. ob und wogegen Sie sich impfen lassen sollten.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass Sie eine Dialyseeinrichtung am Urlaubsort oder in der Nähe haben, die Ihnen einen Platz zugesagt hat.
Bei einem Urlaub in Deutschland ist die Finanzierung der Dialyse unkompliziert, es wird normal mit der Krankenkasse abgerechnet; Beihilfeempfänger (der Sozialhilfeträger) müssen die Kostenübernahme vor dem Urlaub mit diesem abstimmen.
Bei Reisen innerhalb Europas werden die Dialysekosten ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hier sollten Sie der Einfachheit halber in einer Vertragseinrichtung der landesbezogenen Krankenkassen dialysieren. Das sind Dialyseeinrichtungen, die über eine europäische Krankenversicherungskarte, European Insurance Health Card (EHIC) oder über einen speziellen Versicherungsschein abrechnen. Die EHIC oder die speziellen Versicherungsscheine erhalten Sie von Ihrer Kasse als Bestätigung für den Versicherungsschutz.
Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihre Urlaubsdialyse „einfach so“ die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse regelt! Im Regelfall übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten in Höhe von zurzeit max. 189 € pro Urlaubsdialyse für max. sechs Wochen im Kalenderjahr. Bei privaten Dialyseeinrichtungen müssen Sie die Kosten vorfinanzieren; nach Ihrer Rückkehr wird dann pro Dialyse der o.g. Betrag erstattet.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die gesamten Kosten.
Schützen Sie sich vor Überraschungen und klären Sie vor Ihrem Urlaub die Kostenübernahme mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Für alle anderen Länder gilt: Es gelten besondere Bedingungen bei der Übernahme der Dialysebehandlungskosten. Grundsätzlich gibt es für bestehende Krankheiten keinen Auslandsversicherungsschutz! Die Dialysebehandlung gehört jedoch zu Ausnahmen, deren Kosten im Ausland in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Natürlich können Sie Ihren Urlaub auch auf einem Kreuzfahrtschiff genießen, wenn Sie die Kostenübernahme vorher mit Ihrer Krankenkasse klären. Auch hier gilt der Grundsatz des alten chinesischen Philosophen Wo Fahr Mer Hin „Sprechenden Menschen kann geholfen werden“.
Was noch? Achten Sie auch im Urlaub auf Ihren Ernährungsplan, stellen Sie sicher, dass Sie erreichbar sind, falls Sie auf der Warteliste für eine Organspende stehen.
Sie sind Peritonealdialysepatient? Klären Sie mit Ihrem Arzt, ob die Lieferung der Dialysematerialien an den Urlaubsort möglich ist. Berücksichtigen Sie eine Lieferzeit des Herstellers von 8 bis 12 Wochen, weisen Sie ihn ggfls. auf Besonderheiten am Zielort hin, und, last, but not least: Regeln Sie die Abfallentsorgung vorab.
Hier geht es zu einer nützlichen Checkliste des Bundesverbands Niere.
Wie gesagt, alles ist ein bisschen aufwändiger. Es lohnt sich jedoch sehr, nicht nur gesundheitlich, mental und familiär. Auch als Dialysepatient können Sie weiterhin Land und Leute, Küche und Wetter, Straßen und Sprachen kennenlernen.
Halten Sie es bei der Vorbereitung wie Odysseus: „Sorgfältige Planung ist der Schlüssel zu einem zügigen und sicheren Reiseverlauf“.
* Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie der griechische Teil Zyperns. Entsprechende Abkommen gibt es darüber hinaus mit Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei.
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